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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Brianstudio, Inhaber Manuel Long, Großherzog-Friedrich-Straße 53, 66111 Saarbrücken
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Brianstudio (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über Film- und Fotoproduktion, Webdesign und Webentwicklung, Hosting und Pflege von Websites sowie Werbetechnik und Druck.

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und [30] Tage gültig.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt oder der Auftragnehmer mit der Leistung beginnt, nachdem der Auftraggeber dies gewünscht hat.

(3) Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 3 Konzepte und Ideen

(1) Konzepte, Entwürfe, Storyboards und Ideen, die der Auftragnehmer vor oder während eines Projekts vorstellt, bleiben sein geistiges Eigentum.

(2) Der Auftraggeber darf sie ohne Beauftragung nicht selbst oder durch Dritte umsetzen. Kommt kein Auftrag zustande, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung für die Konzeptarbeit verlangen, sofern dies vorher vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung nötigen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, etwa Texte, Logos, Zugangsdaten zu Domains oder Hostings sowie Druckdaten.

(2) Bei Drehs und Fotoshootings sorgt der Auftraggeber dafür, dass der Drehort zum vereinbarten Termin zugänglich ist, nötige Genehmigungen (z. B. für Drohnenflüge über Privatgelände oder öffentliche Orte, soweit nicht vom Auftragnehmer zu beschaffen) vorliegen und abgebildete Personen aus seinem Bereich, etwa Mitarbeitende oder Gäste, mit den Aufnahmen und ihrer Veröffentlichung einverstanden sind.

(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand kann berechnet werden.

§ 5 Korrekturen und Abnahme

(1) Im Preis enthalten sind [zwei] Korrekturschleifen pro Leistung. Weitere Korrekturen und Änderungen nach Freigabe werden nach Aufwand berechnet.

(2) Der Auftraggeber prüft gelieferte Leistungen innerhalb von [7] Tagen. Meldet er in dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Spätestens die Veröffentlichung oder Nutzung gilt als Abnahme.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet.

(2) Rechnungen sind [sofort nach Erhalt] ohne Abzug fällig.

(3) Bei Projekten ab [1.000 EUR] kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von [50 %] verlangen, die vor Projektbeginn fällig ist.

(4) Fahrtkosten außerhalb von [30 km] um Saarbrücken sowie besondere Auslagen (z. B. Requisiten, Locationmiete, Druckkosten) werden nach Absprache gesondert berechnet.

§ 7 Termine, Verschiebung und Stornierung

(1) Vereinbarte Dreh- und Shootingtermine sind verbindlich.

(2) Sagt der Auftraggeber einen Termin ab oder verschiebt ihn, gilt: bis [14] Tage vorher kostenfrei, bis [7] Tage vorher [50 %], danach [100 %] des für den Termin vereinbarten Honorars.

(3) Muss ein Termin aus Gründen ausfallen, die keine Partei zu vertreten hat (z. B. Unwetter, das einen Außendreh oder Drohnenflug unmöglich macht, oder Krankheit), wird gemeinsam ein Ersatztermin gesucht. Weitere Ansprüche entstehen daraus nicht.

(4) Bricht der Auftraggeber ein laufendes Projekt ab, werden die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten berechnet.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den gelieferten Fotos, Videos und Gestaltungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Zweck (z. B. Website, Social Media, Werbung). Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

(3) Rohmaterial, offene Projektdateien und Quelldateien sind nicht Teil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(4) Bei Websites erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das Recht, die Website für sein Unternehmen zu nutzen. Eingesetzte Fremdkomponenten (z. B. Schriften, Bibliotheken) unterliegen den Lizenzen ihrer Anbieter.

§ 9 Inhalte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen gelieferten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Musik usw.) die nötigen Rechte besitzt.

(2) Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragsgemäßen Nutzung dieser Inhalte entstehen.

(3) Für die rechtliche Prüfung von Inhalten, etwa Werbeaussagen, Impressum oder Datenschutzerklärung der Kunden-Website, ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 10 Hosting und Pflege von Websites

(1) Hosting und Pflege werden als laufende Leistung zu dem im Angebot genannten monatlichen oder jährlichen Preis erbracht.

(2) Die Mindestlaufzeit beträgt [12] Monate. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um [einen Monat] und ist mit einer Frist von [einem Monat] kündbar.

(3) Das Hosting erfolgt über einen Drittanbieter (derzeit IONOS SE). Für dessen Verfügbarkeit übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr über die Zusagen dieses Anbieters hinaus.

(4) Die Pflege umfasst [technische Updates, Sicherheitsupdates und kleine Textänderungen bis zu X Stunden im Monat]. Größere Änderungen werden gesondert angeboten.

(5) Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer die Website-Dateien auf Wunsch in einem gängigen Format. Domains, die auf den Auftraggeber registriert sind, werden auf Wunsch zu einem neuen Anbieter umgezogen.

(6) Soweit der Auftragnehmer dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).

§ 11 Werbetechnik und Druck

(1) Druck und Produktion werden teilweise über spezialisierte Partnerbetriebe abgewickelt.

(2) Vor dem Druck erhält der Auftraggeber einen Entwurf oder Proof zur Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt er die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung und Maße.

(3) Geringe Abweichungen in Farbe, Material und Schnitt gegenüber Bildschirmdarstellung oder Mustern sind technisch bedingt und kein Mangel. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu [10 %] bleiben vorbehalten.

(4) Bei Montage, etwa von Folierungen oder Beschilderungen, stellt der Auftraggeber sicher, dass die Flächen zugänglich, sauber und für die Montage geeignet sind und nötige Genehmigungen vorliegen.

§ 12 Zusammenarbeit mit Dritten

Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Partner einsetzen, etwa für Kamera, Ton, Drohne, Programmierung oder Druck. Er bleibt für die Leistung gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Das gilt auch nach Ende des Vertrags.

§ 14 Referenznutzung

Der Auftragnehmer darf die erstellten Arbeiten und das Logo des Auftraggebers als Referenz auf seiner Website, in Social Media und in Präsentationen zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

§ 15 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

§ 16 Datenschutz

Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, insbesondere beim Hosting und bei der Pflege von Websites, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab (siehe AVV).

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.